COCKER CLUB DEUTSCHLAND e.V.
gegründet 1989, Sitz Münster
Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH),
angeschlossen der Fédération Cynologique Internationale (F.C.I.)
 
Wichtige Mitteilungen  

Der Cocker Club Deutschland e.V. informiert:



Aktuelles zum FN-Test (Stand: 07.01.2011)

Es besteht unterumständen die Möglichkeit den FN-DNA-Test durch ein anderes Labor kostengünstiger durchführen zu lassen. Nähres erfahren Sie beim Zuchtbuchamt.


Link : Aktuelles zum PRA-Test


Jährliche Augenuntersuchung

Laut VDH-Beschluß unterliegen ab den 01.09.2006 ALLE zur Zucht eingesetzten Englisch Cocker Spaniel und American Cocker Spaniel einer jährlichen Untersuchung der Augen auf primären Katarakt, PRA, RD, MPP und Distichiasis durch einen Veterinär-Ophtalmologen des Dortmunder Kreises.  Liste der DOK-Augentierärzte

Familial Nephropathy (FN)

Das Dr. Keith Murphy's Labor hat das Gen für die FN-Krankheit beim Englisch Cocker Spaniel gefunden.
Mehr unter : http://www.akcchf.org/news/index.cfm?article_id=144

Familial Nephropathy (FN) ist eine tödlich verlaufende Nierenerkrankung.
Betroffene Welpen sterben in der Regel noch vor Erreichen des 1. Lebensjahres.
 
Wenn ein Welpe von seinen Eltern jeweils das veränderte Gen vererbt bekommt, kommt die Krankheit zum Ausbruch.
 
Mit dem Erlös aus dem Verkauf der unten abgebildeten Sticker (designed by Sandrine Chichilianne, Frankreich) wird der UK FN-Fund bei der weiteren Erforschung dieser Krankheit und bei der Entwicklung eines Tests, der Träger dieser Krankheit ermitteln soll, unterstützt.
 
Die Sticker können Sie auf den Schauen des Cocker-Club-Deutschland bzw. am Info-Stand des CCD erwerben.
 

 
Weitere Informationen in Englisch erhalten Sie unter:
http://www.charbonnelcockers.co.uk/EFNF/index.htm

 

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Jugend-CAC Reserve und Veteranen-CAC Reserve
 
Durch Beschluß des Vorstandes, wird ab sofort (25.11.2005) auf den Schauen des Cocker Club Deutschland e.V. ein Jugend-CAC Reserve und ein Veteranen-CAC Reserve vergeben.
Das Jugend-CAC Reserve, sowie das Veteranen-CAC Reserve werden nach den Bestimmungen von Siegertiteln des Cocker Club Deutschland e.V. wie ein Club-CAC Reserve behandelt.

 

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Große Messe " Mein TIER" in Oldenburg

...vom 20. und 21. November 2004 in der Weser Ems Halle

 

Der Cocker Club Deutschland e.V. war selbstverständlich

auch für Sie dort präsent.

Wenn Sie mehr wissen möchten

hier klicken!

 

 

 

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Neues für unsere Züchter

Spezielle Fragen von Cocker- Freunden an unsere kompetenten Züchter
können ab sofort eingesehen werden
auf der nur für unsere Züchter zugängigen Web-Site.
Zugangs-Code vergessen?
Anfrage unter Angabe der Mitglieds-Daten an:

info@cockerclub-deutschland.de

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Impfpass für Ihren Hund

Neu ! EU- Heimtierpass für Ihren Vierbeiner

Ab dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen
hinsichtlich für das Reisen mit Haustieren.
Für Hunde, Katzen und Frettchen muss dann ein neuer,
einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden,
wenn diese Tiere innerhalb der EU mit auf Reise gehen.
Der blaue Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner
ersetzt somit den derzeitig vorgeschriebenen gelben Impfpass.
Auch weiterhin wird der zukünftige Heimtierpass
vom niedergelassenen Tierarzt ausgestellt.
Neben den Angaben zum Tier und seinen Besitzer,
wird die gültige Tollwut-Impfung bescheinigt.
Sie wird von den EU-Mitgliedstaaten als einzige Impfung
für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage
und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Die Kennzeichnungsnummer (Tätowierung oder Micro- Chip)des Hundes,
muss ebenfalls im Pass eingetragen sein.

Übergangsregelung:__________________________________________________________

Wer eine Reise mit dem Haustier vor dem 3. Juli 2004 geplant hat,
kann die Tollwut- Impfung
weiterhin in dem bestehenden internationalen Impfpass eintragen lassen.
Wenn der Tollwutschutz noch über den 3. Juli hinaus gegeben ist,
behält der alte Impfpass weiterhin seine Gültigkeit.
Wichtig sind die Angaben zum Tier und Besitzer.
Das beinhaltet die Kennzeichnug des Tieres mit einem Micro- Chip
oder einer Tätowierung
und die Eintragung dieser Daten im alten Impfausweis.
Bei Besitzerwechsel oder mit Ablauf des Impfschutzes,
also spätestens nach zwölf Monaten,
verliert der gelbe Impfpassseine Gültigkeit.

Wichtig:___________________________________________________________________

Irland, Schweden und England dürfen für eine Übergangszeit von fünf Jahren
ihre schärferen Anforderungen an den Tollwut- Impfschutz
und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen den
Fuchsbandwurm- und Zeckenbefall weiterhin beibehalten.

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Neues von den Cockerfreundeskreisen

...neue Freundeskreise

...neue Termine

"Wer mehr wissen möchte,

klickt hier!"

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ZDF- Moderator ist "Cocker- Fan"

Moderator Klaus Kleber "outete" sich

in einer Sendung des "Heute Journal" beim Verlesen eines

Berichtes aus England , der das Thema zum Inhalt hatte:

"Welche deutsche Hunderasse ist die dümmste?"

(es wurde eine bekannte deutsche Schutz- Hunderasse benannt)

als bekennender Englischer Cocker Spaniel Fan.

Wir freuen uns darüber und können uns dem nur anschließen!

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Neue Seite für unsere Züchter

Der Cocker Club Deutschland e.V. bietet allen Züchtern des Clubs eine Service- Seite an.
Der Zugang hierzu muss angemeldet werden!
Als Züchter nutzen Sie bitte die Zugangsseite.

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Aufruf an alle Deckrüdenbesitzer
des
Cocker Club Deutschland e.V.
Der Club bietet allen Deckrüden- Besitzern die Möglichkeit,
in der Club-Hompage ihre Hunde im Deckrüden-Verzeichnis vorzustellen.

Hierfür sind alle interessierte Deckrüden- Besitzer aufgerufen, Ihre entsprechenden
Rüden an das Zuchtbuchamt zu melden.

Folgende Angaben sind zu übermitteln:
Name des Hundes (ggf. mit errungenen Titeln),
Zuchtbuch- Nummer,
Farbe,
vererbende Farbschläge,
HD- Befund,
Besitzer-Angaben,
ein qualitativ hochwertiges Farbfoto des Rüden;

Voraussetzung ist die volle Zuchttauglichkeit mit Datum der Zuchttauglichkeitsprüfung.

Die Meldungen bitte an das Zuchtbuchamt:
Fr. Karin Lehmkuhl,
Haldemer Str. 16
49163 Bohmte
Tel. 05471/1533
Fax: 05471/4036

eMail: info@cockerclub-deutschland.de

Der Club würde sich über eine rege Beteiligung freuen und die Hompage
wäre um einen wichtigen Inhalt reicher!

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Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

  1. Ohren kupiert nach dem 01.01.1987
  2. Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)
  3. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.

In accordance with the "Tierschutz-Hundeverordnung" (animal protection dog regulations) from the 1st May 2002 the following dogs will be banned from participating at dog shows both at home and abroad:

  1. Ears cropped after 01.01.1987
  2. Tail cropped after 01.06.1998 (exeption: dogs used for hunting in accordance with german law for the protection of animals)
  3. The ban is not enforced in exceptional cases if a medical indication is known, the corresponding certifi-cation must be enclosed together with the entry.

Selon le nouveau décret relatif à la protection des chiens, une interdiction d'exposition pour les chiens nommés ci-dessous, en provenance de l'Allemagne et de l'étranger, entrera en vigueur à partir du 1er mai 2002:

  1. Chiens dont les oreilles ont été coupées après le 01.01.1987
  2. Chiens dont la queue a été coupée après le 01.06.1998 (à l'exception des chiens de chasse conformément à la nouvelle réglementation sur la protection des animaux).
  3. L'interdiction d'exposition ne s'applique pa à ces exceptions lorsqu'il y a une indication médicale. Un certificat conforme doit être joint dans le rapport.