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Gurtpflicht für Hunde?
Bußgeld für Hund und Halter bei Verstoß
Immer häufiger kommt es bei Verkehrskontrollen zu Beanstandungen und Anzeigen,
weil Autofahrer Ihre mitgeführten Hunde im Pkw nicht gesichert haben.
Gilt also die Gurtpflicht auch für Hunde?
Grundsätzlich heißt es:
Wer einen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß.
Der Fahrzeugführer ist dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,
dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird (StVo, §23).
Tiere gelten im verkehrsrechtichen Sinn als Ladung und sind als solche zu sichern.
Und damit Ihr Hund im Auto bei einer Bremsung nicht zu einem tonnenschweren "Geschoß" wird,
denn aus einem15 kg- Hund wird bei ca. 50 km/h schnell das Dreißigfache seines Gewichtes,
gibt es neben diversen Spezialgurten für Hunde jeder Größe die Möglichkeit,
den Vierbeiner sicher in einer Transportbox zu transportieren.
Diese gibt es in verschiedenen Größen, so dass sich Ihr Hund auch einmal
während einer längeren Fahrt durchaus ordentlich strecken kann.
Also, nicht vergessen!
Denken Sie vor jeder Autofahrt an Ihre Sicherheit und an die Ihres Hundes!
Sichern Sie Ihren Vierbeiner im Pkw!
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Schlichten
statt richten
Der Gang zum Schiedsmann kann sinnvoll sein
Es gibt für einen Hundebesitzer nicht schöneres,
als einen gesunden und quicklebendigen vierbeinigen Begleiter.
Ein Problem kann es dann werden, wenn der Hund
ausgiebig und laut in der heimischen Wohnung herumtobt
und damit evtl. die Mitbewohner oder Nachbarn stört.
Ein Wort gibt das andere; bis es zum Schluss ein Fall für das Gericht wird.
So weit muss es nicht kommen, denn die Folgen eines Gerichtsganges können unabsehbar sein.
Denken Sie an die Kosten, den Zeitaufwand und nicht zuletzt die Nerven, die so ein Rechtsstreit
mit sich bringt. Eine lohnende Alternative zum Gericht, ist der s.g. Schiedsmann.
Er tritt als Schlichter unter zerstrittenen Parteien auf und führt in der Regel eine
aussergerichtliche rechtsverbindliche Einigung herbei. Die Gebühr für diese ehrenamtliche
Tätigkeit liegt bei einem Bruchteil von dem, was ein richterliches Urteil kosten würde.
Seit einiger Zeit laufen Versuche in einigen Bundesländern, die es zur Pflicht machen,
bei einem Streitwert von bis zu EUR 750.- ( Bagatellfall ) zuerst mit dem Schlichter
zu verhandeln und erst, wenn keine Lösung gefunden wird, das Gericht anzurufen.
Im Bedarfsfall erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Rathaus bzw. Gemeindebüro.
In diesen Bundesländern ist das Schlichtungsverfahren Pflicht:
Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg,
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland
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| Halterrecht/-pflicht: 0190/ 213256- 330 |
Infos zum Recht für Hundehalter über Fax- Abruf |
Mietrecht/
allg. Haltung: 0190/ 213265- 340 |
| Mietrecht/
Tiere speziell: 0190/ 213265- 341 |
...so wird es gemacht:____________________________________________________
Telefon und Fax auf einer Leitung: Nummer anwählen, nach Signalton umstellen auf "Abruf";
Telefon und Fax auf separater Leitung: Gerät auf "Abfrage" stellen, dann die Nummer wählen;
Die Abfrage kostet EUR 0,62 je Minute.
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Richtig versichert?
Haftpflicht für Hunde
Eine Versicherungspflicht besteht für die meisten Hunde zur Zeit noch nicht.
Was aber passiert, wenn etwas passiert?
Die normale Haftpflichtversicherung ersetzt nur Schäden, die durch gezähmte Haustiere
wie Hamster, Vögel und Katzen entstehen.
Schäden, die Ihr Hund verursacht, sind somit nicht abgesichert!
Hier springt die Hunde- Haftpflichtversicherung ein.
Bei der Anschaffung Ihres neuen vierbeinigen Freundes sollten Sie auch daran denken...
...damit Ihnen zumindest finanziell nichts passiert, wenn etwas passiert.
Informieren Sie sich bei den Versicherungen.
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Urteile!
Freilauf für Hunde
Die ordnungsbehördliche Regelung einer Stadt oder Gemeinde, wonach ohne
Rücksicht auf Art und Größe der Hunderasse für das gesamte Gemeindegebiet
ohne zeitliche Ausnahme ein genereller Leinenzwang für Hunde besteht, ist
unverhältnismäßig und unzulässig. Damit wurde ein Bußgeldbescheid gegen einen
Hundehalter aufgehoben, der seinen Hund ohne Leine ausgeführt hatte.
Nach Auffassung der Richter hat auch der Hundehalter ein Recht auf
freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und ein Interesse an artgerechter Tierhaltung.
Hierzu gehört, dass in solchen Fällen beschränkte öffentliche Flächen,
die als solche gekenntzeichnet sind, jedenfalls zu bestimmten Zeiten
hiervon ausgenommen sind. Den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren
und Belästigungen durch umherlaufende Hunde wäre auch dadurch Rechnung getragen.
Oberlandesgericht Hamm,
Az.: 5 Ss OWi 1225/00